Die Zustiftung
Eine Zustiftung fließt direkt in das Stiftungskapital und ist Ihr Beitrag für eine dauerhafte Hilfe.
Je höher das Stiftungskapital, desto mehr Erträge fallen an für die langfristige Absicherung von Projekten, die kranken Kinder und ihre Familien eine bessere Lebensqualität sichern.
Die Zustiftung wird wie das Stiftungskapital in einer sicheren Anlageform angelegt und bleibt dauerhaft erhalten - damit auch über Generationen hinweg bleibende Hilfen möglich sind.
Das Besondere: Die Zustiftung muss ausdrücklich erklärt werden, d.h. zeitgleich mit der Zuwendung (Überweisung) muss bestimmt werden, dass es sich um eine Zustiftung in das Stiftungskapital handelt. Am einfachsten geht dies mit unserem Zeichnungsbrief, den Sie im Servicebereich herunterladen können. Sie erhalten dann von uns eine Urkunde über Ihre Zustiftung.
Wer stiftet, kann Steuern sparen, denn neben dem Abzug für Spenden können Zustiftungen auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Abzugsbetrag steht bei Verheirateten jedem Ehepartner gesondert zu.
Weil unsere Stiftung als mildtätig anerkannt ist, gilt für beide Varianten (Zustiftung und Spende) die maximal mögliche Steuerersparnis: Abzugsmöglichkeit bsi zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Anprechpartner:
Thomas Hassel
Sigrid Kochendörfer
Tel. 07071 – 2981455
info(AT)stiftung-fuer-kranke-kinder.de

